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Prof. Bhakdi angeklagt

Prof. Bhakdi, der sich im Frühjahr 2020 mit einem offenen Brief an die damalige Bundeskanzlerin Merkel wandte und vor schweren gesundheitspolitischen Fehlentscheidungen warnte, wurde wegen einer angeblichen Relativierung der Judenvernichtung im Dritten Reich in Deutschland angeklagt.


Das ist ein Tiefpunkt in der politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland. Interessierte Kreise aus den etablierten Parteien, die die verfehlte Coronapolitik zu verantworten haben, wollen den Mahner Bhakdi durch einen konstruierten Vorwurf mundtot machen, seinen Ruf beschädigen, ihn seiner Pension berauben und schlimmstenfalls einsperren lassen.

Da erscheinen vor unseren Augen Schicksale wie die von Václav Havel und Andrej Sacharow, der Widerstand in den siebziger und achtziger Jahren gegen die kommunistischen Machthaber in der Tschechoslowakei und der ehemaligen Sowjetunion geleistet haben. Sie wurden mit konstruierten Vorwürfen vor Gericht gezerrt und eingesperrt.

Dieser Missbrauch des Rechtssystems macht seit längerer Zeit im „Wertewesten“ Schule. Wenn wir wissen wollen, wie gut unsere Demokratie funktioniert, müssen wir uns nur den Fall Julien Assange anschauen. Sein Vergehen ist, die widerrechtliche und menschenverachtende Außenpolitik der USA mit Millionen Toten im mittleren Osten an die Öffentlichkeit gebracht zu haben. Er wird seit Jahren verfolgt, ohne Gerichtsurteil festgehalten, sein Gesundheitszustand verschlechtert sich immer mehr. Und nun Prof. Bhakdi.

Dreißig Prozent der Deutschen sehen sich nur noch in einer Restdemokratie, in der sich die zutiefst undemokratischen Parteien den Staat zur Beute gemacht und die Gewaltenteilung beendet haben. Scheinbar haben sie Recht.

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