Dieses Schreiben ging an den Kreistag Cuxhaven:
Anfrage zu den Corona Maßnahmen unter Berücksichtigung der geleakten RKI-Files
Sehr geehrter Herr Vorsitzender
sehr geehrter Herr Landrat Krüger
sehr geehrte Mitglieder des Kreistages
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Familie, Gesundheit und Gleichstellung
ich möchte beginnen mit ein paar grundsätzlichen Feststellung von Prof. Dr. Homburg aus seinem Vortrag im Deutschen Bundestag, 11.11.2023 (Anlage 1):
„Erstens sank die Klinikbelegung im Jahre 2020 bundesweit auf ein Allzeittief.
Sagt das Bundesgesundheitsministerium.
Zweitens gab es 2020 und 2021 nicht mehr schwere Atemwegserkrankungen als üblich.
Corona kam, die Influenza verschwand. Sagen Sentineldaten des RKI.
Drittens starben 2020 altersstandardisiert nicht mehr Menschen als sonst.
Erst seit 2021 nimmt die Sterblichkeit zu. Sagen Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Viertens waren Menschen, die mit oder an Corona starben, im Mittel 83 Jahre alt, die übrigen Verstorbenen 82 Jahre. Sagen RKI und Statistisches Bundesamt. Fünftens schnitt das masken- und lockdownfreie Schweden besser ab als Deutschland. Sagt die WHO. An den Maßnahmen lag es also nicht.“
Am 23.07.2024 wurden durch die Journalistin Aya Velázquez die geleakten ungeschwärzten RKI-Protokolle veröffentlicht (https://rki-transparenzbericht.de/ ) und am 03.09.2024 waren diese Protokolle zusammen mit der Zeugenvernehmung von RKI-Präsident Lars Schaade Grundlage für den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück ( PRESSEINFORMATION NR. 19-2024 vom 03-09.2024) Auszüge aus Prozess Mitschriften (Anlagen 2a & 2b)
Der Beschluss hat eine weitreichende Bedeutung.
Das RKI hat wie aus den Protokollen und der Zeugenbefragung hervorgeht sehr oft weisungsgebunden also nicht auf der Basis von aktuellen wissenschaftlichen/medizinischen Fakten und Forschungsergebnissen berichtet.
Das ist deshalb so wichtig, weil das Bundesverfassungsgericht auf die Unabhängigkeit des RKI abgestellt hat.
Exemplarisch stelle ich ein Poster mit RKI-Protokollabschnitten zur Verfügung,
die die politische Einflussnahme betreffen
(Anlage 3 https://drbine.substack.com/api/v1/file/2a1120c7-3dea-4bdd-a00d-29d2bfa5a50c.pdf )
sowie ein Poster zum Thema Masken und RKI-Protokolle
(Anlage 4 https://drbine.substack.com/api/v1/file/4e59b634-f9bd-48b5-be61-706630014d4b.pdf).
Das Thema Impfen ist in dem Extrakt „Der BNT162B2 Booster im Kontext der#STIKO und #RKI-Files“
(Anlage 5) zusammengefasst.
Die Fragen rund um den Impfstoffhersteller BioNTech sind auf weiteren Poster
(Anlage 6 https://drbine.substack.com/api/v1/file/3a251e9a-50ba-461e-ae68-f744c39e5690.pdf ) dargestellt.
Die Anlagen 3 bis 6 wurden von Frau Dr. Sabine C. Stebel erstellt. Sie hat auch den Bestseller „EINMAL MIT PROFIS ARBEITEN“ geschrieben, welcher sich kritisch mit der Entwicklung, Herstellung, dem BioNTech-Produkt (der sogenannten „Corona-Schutzimpfung“) und deren Verabreichung kritisch auseinandersetzt.
Dieses Buch habe ich als Nachschlagewerk dem Leiter des Gesundheitsamtes zukommen lassen.
Mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) auf Anfrage einer Gruppe von EU-Parlamentariern ausdrücklich bestätigt, dass die sog. COVID-19-„Impfstoffe“niemals für die Verhinderung der Virusübertragung von Mensch zu Mensch, sprich für den Fremdschutz, und damit niemals für die Verhinderung der viralen Ansteckung zugelassen worden sind.
(https://drive.google.com/file/d/1gDfGrb8wFQWnMSOolgm87sX6Xqy_X4S0/view?usp=drives dk )
Wenn nicht schon 2020 durch die Zulassungsunterunterlagen der EMA dann aber spätestens ab dem 24.08.2021 wusste die Regierung offenbar, dass die modRNA Gentherapie vollkommen unwirksam in Bezug auf Übertragung ist. Es folgten trotzdem, 2G, 2G+, Ausgangssperren und ein faktischer Impfzwang in vielen Berufen.
RKI – Regierung – Gerichte – Verwaltung – Presse haben sich offenbar oft bei der Begründung ihres Handelns in unwissenschaftlichen und rein politisch motivierten quasi Zirkelbezügen bewegt. Dabei entstanden häufig unverhältnismäßige den legitimen Zweck verfehlende Maßnahmen.
In deren Folge wurden die im GG garantierten Grundrechte massiv eingeschränkt und ein großer gesundheitlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Schaden entstand.
Diese Anfrage ist der Versuch ähnliche Fehler in der Zukunft zu vermeiden. Insbesondere möchte ich die kommunalen Ämter, die Verantwortlichen und nicht zuletzt die Ärzte ermutigen im Rahmen ihrer Ermessensspielräume und unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes die Grundrechte der Menschen im Landkreis Cuxhaven besser zu achten und Schaden von ihnen abzuwenden.
Hiermit stelle ich folgende Anfrage:
- Ist es nicht an der Zeit, im Landkreis Cuxhaven eine umfassende, kritische Analyse der politischen Corona Krise, unter Berücksichtigung der eigenen Maßnahmen, vorzunehmen, sich für Fehler zu entschuldigen und um Verzeihung zu bitten?
- Wie werden die Opfer der Maßnahmen rehabilitiert? a. Werden Erwerbstätige der medizinischen Berufe, denen ein Zutrittverbot ausgesprochen wurde, entschädigt? Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Dieselbe Begründung teilte mir der Landkreis Cuxhaven auf meine Anfrage mit. Diese Begründung ist objektiv nicht zutreffen. Erfolgt die Entschädigung durch den Arbeitgeber oder durch den Landkreis der das Verbot ausgesprochen hat?
b. Werden Eltern, die die Corona-Maßnahmen an ihren Kindern verweigerten rehabilitiert? Werden verhängte Ordnungs- und Bußgelder zurückerstattet?
c. Wurden Kinder den Eltern vom Jugendamt entzogen, wegen Nichteinhaltung von Corona-Maßnahmen in der Schule? Wenn ja, wie oft?
d. Werden Maskenvergehen, Abstandsvergehen (https://www.berliner-zeitung.de/ gesundheit-oekologie/corona-hat-us-praesidentenberater-fauci-sich-die-abstandsregeln -selbst-ausgedacht-li.2221325 ), Lockdownvergehen rehabilitiert? - Sind im Landkreis trotz des fehlenden Fremdschutzes und bekannter Nebenwirkungen (https://www.mwgfd.org/2024/08/offener-brief-des-zahnarztes-jens-knipphals-an-den- rat-der-stadt-wolfsburg/ und Anlage 6) weitere Schulimpfungen gegen Covid-19 geplant?
- Gibt es im Landkreis Cuxhaven verurteilte Masken-Attest-Aussteller in der Ärzteschaft? Wie viele abgeschlossene und laufende Verfahren gibt es?
(Anlage 7 https://drbine.substack.com/api/v1/file/4e59b634-f9bd-48b5-be61-706630014d4b.pdf ) - Nach dem Bericht des Landkreises im Ausschuss für Soziales, Familie, Gesundheit und Gleichstellung zur Überwachung/Kontrolle der stationären Pflegeeinrichungen im Landkreis Cuxhaven hat die Aufsicht während der Corona-Maßnahmen offenbar kaum bzw. auf einem sehr niedrigem Level stattgefunden.
Durch Besuchsverbote konnten auch Angehörige keine Kontrollfunktion ausüben. Wie stellt sich das Sterbegeschehen in den Pflegeinrichtungen im Landkreis Cuxhaven dar von 2019 bis 2023? Gab es Häufungen im Zusammenhang mit Quarantänemaßnahmen des Pflegepersonals durch das Gesundheitsamt? - Wie waren die an Statistikbehörden gemeldeten allgemeinen Sterbezahlen im Landkreis Cuxhaven für die Jahre 2019 bis 2023? (Bitte aufgeschlüsselt nach gemeldeten Alterskohorten)
- Nach wiederholten Berichten des Datenanalysten Tom Lausen wurden die laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Impfdaten der Corona-Patienten bei Krankenhauseinweisungen überwiegend nicht übermittelt.
Dadurch wurde es dem PEI erschwert aussagekräftige Postmarketing Aussagen zu treffen und Risikosignale zu erkennen. Dies wäre besonders wichtig gewesen da bekanntlich keine Langzeitfolgen vorlagen.
Ist die Dokumentation von den Krankenhäusern im Landkreis Cuxhaven vollständig?
Gab es Aufforderungen zu Nachmeldungen seitens des Gesundheitsamtes?
Wurden bei Nichtmeldung Bußgelder verhängt? - Wurden bei den Fallzahlen auch Ergebnisse der Schnelltests berücksichtigt?
Bis zu welchem CT-Wert wurden PCR-Testergebnisse bei den Fallzahlen berücksichtigt?
(Bei zeitlich unterschiedlicher Bewertung bitte die Zeiträume angeben.) - Ist ein positiver PCR-Test auch unter differenzialdiagnostischen Aspekten nach Meinung des Gesundheitsamtes der Nachweis einer bestehenden Erkrankung?
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
H.-J. Bootsmann-Gäbler, Kreistagsabgeordneter
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Bootsmann-Gäbler,
bevor ich auf Ihre Fragen im Einzelnen eingehe möchte ich voranstellen, dass der Landkreis Cuxhaven zur Zeit der Corona-Pandemie seine Maßnahmen auf die jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen und die entsprechenden RKI-Empfehlungen gestützt hat. Die zum Schutze der Bevölkehrung notwendigen Maßnahmen wurden unter Berücksichtigung schützenwerter Individualinteressen und mit sachgerechtem Ermessensgebrauch angeordnet.
Zu Frage 1:
Inwieweit spätere wissenschaftliche Erkenntnisse im Nachhinein gesetzliche Regelungen der Vergangenheit als unangemessen erscheinen lassen oder Normen durch politische Einflussnahme erlassen werden, ist an anderer Stelle zu evaluieren. Der Landkreis Cuxhaven ist hierfür nicht zuständig und kann dazu keine Aussage treffen.
Ich betone, dass alle mit der Bewältigung des Pandemiegeschehens Beschäftigten des Landkreises nach den geltenden Vorschriften gehandelt haben. Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten liegen nicht vor. Die angeorneten Maßnahmen unterlagen überdies dem damals geltendem Recht und es standen die vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung zur Verfügung. Ein Grund für Entschuldigen, Rehabilitation oder Schadensersatz wird nicht gesehen.
Zu Frage 2:
Die Bezeichnung „Opfer“ von Maßnahmen sehe ich als irreführend an. Die Adressaten von Verwaltungsakten wurden im jeweiligen Vorwege der Entscheidung angehört, hatten Gelegenheit zur Stellungnahme und nach Erlass von Verfügungen die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
2 a.: Tätigkeits- oder Betretungsverbote wurden mit gesetzlicher Ermächtigung zum Schuzu vulnerabler Personen erlassen. Eine Rechtsgrundlage für Entschädigungszahlungen gibt es nicht.
2 b.: Zu dieser Frage liegen den Bereich Gesundheit, Soziales und Familie keine Fallzahlen vor. Es sind keine Fälle von Bußgeldverfahren gegen Eltern bekannt.
2 c.: Auch zu dieser Frage sind keine Fälle bekannt.
2 d.: Die durch Bundes- oder Landesgesetze vorgegebenen Maßnahmen und Gebote wurden – soweit möglich – umgesetzt und vollzogen. Eine Rechtsgrundlage für Rehabilitationen oder Entschädigungen liegen nicht vor.
Zu Frage 3:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Expertengremium, das Impfempfehlungen für die Bevölkerung gibt. Zuständig für die Durchführung von Impfungen sind die niedergelassenen Ärzte.
Der Landkreis führt keine flächendeckenden Impfungen durch. Schulimp- fungen gegen das Coronavirus waren nicht geplant und werden auch nicht in Betracht gezogen.
Zu Frage 4:
Zu dieser Frage liegen dem Landkreis keine Informationen vor.
Zu Frage 5:
Die Überprüfungen durch die Heimaufsicht haben in einem reduzierten Umfang stattgefunden, soweit dies die gesetzlichen Vorgaben zuließen. Durch die personelle Auslastung des Fachbereiches Infektionsschutz wurden auch Hygienekontrollen auf niedrigem Niveau durchgeführt. Eine Erhöhung der Sterbequote von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen als Folge fehlender Kontrollen ist nicht erkennbar. Durch die in Niedersachsen zwingend vorgeschriebene Leichenschau ist sichergestellt, dass jeder Leichnam auf die Todesursache untersucht wird.
Evtl. Missstände der Pflege wären in diesem Zu- sammenhang aufgedeckt worden. Derartige Fälle sind dem Landkreis nicht bekannt.
Zu Frage 6:
Durch den Bereich Gesundheit werden Altersgruppen der Verstorbenen gebildet. Es werden Gesamtzahlen an das Nds. Landesamt für Statistik gemeldet.
2019: 1997
2020: 2083
2021: 2084
2022: 2462
2023: 2305
Zu Frage 7:
Die Aufsicht über Krankenhäuser im Landkreis Cuxhaven fällt in die Zuständigkeit des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums. Daher kann die Frage von hier nicht beantwortet werden.
Zu Frage 8:
8 a.: Nein, bei dem vom Landkreis veröffentlichten Fallzahlen während der Corona-Pandemie wurden nur PCS-bestätigte Fälle berücksichtigt. An Teststationen oder von fachkundigem Personal durch Dritte durchgeführte positive Antigen-Schnelltests wurden als Verdachtsfälle dokumentiert.
Meldungen über positive Antigen-Schnelltests bzw. Selbsttests aus Einrichtungen, wie z.B. Heimen, Schulen und Kitas gingen lediglich in das Monitoring des Infektionsgeschehens in diesen Einrichtungen ein.
8 b.: Ein positives PCR-Testergebnis wurde unabhängig vom Ct-Wert als Fall gezählt, soweit es sich nicht um Konrolltests im Verlauf einer Infektion handelte. Eine Neuinfektion, d.h. ein neuer Fall, wurde in der Regel angenommen, wenn zwischen zwei positiven PCR- Testergebnissen ein Zeitraum von drei Monaten lag und Hinweise auf eine sehr lang anhaltende Infektion nicht ermittelt wurden.
Bei der Bewertung von außergewöhnlich hohen Ct- Werten wurde im Einzelfall unter Hinzuziehung etwaiger Ermittlungsergebnisse entschieden, ob ein neuer Fall gezählt wird.
Zu Frage 9:
Nein. In Bezug auf eine Erkrankung ist ein positiver Sars-CoV-2-Virus-Nachweis für sich genommen nicht aussagekräftig. Ob und wie schwer jemand mit einer Virusinfektion erkrant ist, ist von individuellen Faktoren abhängig. Die ärztliche Diagnose einer Covid19-Erkrankung wird in zusammenschauender Beurteilung der Ergebnisse der ärztlichen Befragung, der ärztlichen Untersuchung und diagostischer Tests gestellt.
Einpositiver PCR-Test auf das Sars-CoV-2-Virus weist eine Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus mit sehr hoher Sicherheit nacht. Infektion bedeutet, dass sich Krankheitserreger im menschlichen Körper vermehren.
Dies wird auch von der Rechtsprechung so gesehen.
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2024 (5 AZR 234/23) beispielsweise, stellt eine SARS-CoV-2-Infektion eine regelwidrigen Körperzustand und damit eine Erkrankung dar. Dabei kommt es nicht zwingend auch auf eine Behandlungsbedürftogkeit an.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Krüger