Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann haben einen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vorgestellt. Niedersachsens Ministerpräsident Weil befürwortet die Corona-Maßnahmen.
Diese bundesweiten Corona-Regeln sieht der Gesetzentwurf vor:
- Weiterhin Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen
- Masken- und Testpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten
- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden – mit Ausnahmen für Personen, die frisch getestet, vor höchstens 90 Tagen von einer Corona-Infektion genesen oder vollständig geimpft sind, wobei die letzte Impfung maximal drei Monate zurückliegen darf
- Testpflicht in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas, Asylbewerberheimen, Gefängnissen oder Kinderheimen
- Maskenpflicht in Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler erst ab der 5. Klasse und wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre
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