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From Hero to Zero

Last Post oder KaLeun von Brücke Ich habe fertig... Nach über 30 jähriger Tätigkeit als Krankenpfleger am Krankenbett, hänge ich nun endlich meinen weißen Kasak an den Nagel. Und das nicht dadurch, das in den letzten 20 Jahren, die Arbeitsverdichtung und zusätzliche Belastungen in der Pflege zugenommen haben. Auch nicht durch den Dokumentationsirrsinn, jede Tätigkeit am Patienten schriftlich zu fixieren.
From Hero to Zero

Bestimmt auch nicht durch die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten an uns Pflegekräfte. Oftmals ist es sogar besser wenn Pflegekräfte gewisse ärztliche Tätigkeiten vornehmen.

Nein, diese Gründe, sind es nicht! Werten sie doch z.T. unseren Beruf mit auf. Auch sind es nicht gewisse Unannehmlichkeiten, welche die Arbeit als Krankenpfleger mit sich bringen. So z.B. verbale oder körperliche Gewalt gegen Pflegepersonal. Dafür sind Pflegekräfte Profi genug, ihr Ego einen Schritt zurück zu nehmen und wissen um die Ursache eines solchen Verhaltens.

Ja, wir empfinden alle Ekel davor Patienten aus ihrer Scheisse zu ziehen. Aber wir machen es trotzdem, weil uns irgendwie das Wohl dieser Patienten am Herz liegt.

Mein Eindruck von der Gesellschaft ist allerdings, das genau dieses „aus der Scheisse ziehen“, unser Aufgabengebiet sein soll. Und natürlich nicht zu vergessen, dass füttern! Ähm, Essen reichen… wäre die political correctness…

Leider glaubt eine große Vielzahl von Kollegen, das dieses unsere Tätigkeitsmerkmale und Kernkompetenzen sind. Weil eine große Anzahl von Kollegen meint, ihr Hirn an der Krankenhauspforte abgeben zu müssen. Diese Aussage ist nicht selten anzutreffen, denn das Selbstbewusstsein in unserem Beruf wurde über Jahre hinweg immer mehr dezimiert. Die wenigsten von uns sind heute noch stolz auf ihren Beruf.

Aber sieht die gelebte Realität am Krankenbett denn auch so aus?
Fragt man die Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege nach ihren eigentlichen Tätigkeitsmerkmalen und Kernkompetenzen, stellt man erstaunlicherweise immer wieder fest, das sich sehr viel dadrüber nicht bewusst sind.
Nur mal kurze Auszüge aus dem Krankenpflegegesetz…

  • Krankenbeobachtung und Wahrnehmungen des Patienten in seinem Krankheitsverlauf
  • Assistenz und oder Durchführen von Maßnahmen zur Diagnostik und Therapie
  • Dokumentation des Krankheitsverlaufs vom Patienten
  • Lebensfördernde und lebenserhaltende Maß­nah­men
  • Einleitung lebensrettenden Maß­nah­men
 

Das sind unsere Arbeitsfelder in unserem Beruf, plus unzählige weitere soziale und psychosoziale, emotionale Tätigkeiten für Patienten. Und manchmal auch für deren Angehörige.
Aber genau diese gelebte Realität verkennt das BverfG in seinem Urteil zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom 22.04.2022. Übrigens erst nach den Landtagswahlen in NRW und Schleswig Holstein am 15.5.2022 im Bundesgeneralanzeiger veröffentlicht.

Meiner Vermutung nach sind die Verfassungsrichter noch immer auf dem Stand, dass eine Krankenschwester bzw. ein Krankenpfleger, diesen wunderbaren Beruf, selbstaufopfernd und aus reiner christlichen Nächstenliebe ausübt.
Das ist übrigens auch die Meinung all derer Menschen, welche uns mit Ausbruch der Corona Pandemie vor knapp 21⁄2 Jahren noch als Helden gefeiert hatten.
Die Menschen, welche applaudierenden auf Balkonen oder am Fenster standen, welche die Nachbarschaft aus Solidarität mit uns, mit Beethovens 9. Symphonie beschallt hatte; sind der gleichen Ansicht wie die Verfassungsrichter.
All die ganzen Fresspakete, die Goodies, Schoki, Pralinen etc… all die Spenden, sind doch letzendlich nichts anderes gewesen als ein Wegloben.
Wir spenden mal den Pflegekräften Applaus und Aufmerksamkeit, feiern sie als Helden. Aber das muss dann auch reichen. Wir Deutschen sind eben Spenden-Weltmeister. Vorallem dann, wenn es darum geht unser schlechtes Gewissen zu besänftigen!
Interessanterweise hat auch die Teilnahme an diesen sog. Spaziergängen nachgelassen, als die allgemeine Impfpflicht vom Tisch war.
Dankenswerterweise gibt es aber noch immer viele Menschen in diesem Land, welche weiterhin bereit sind für die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf die Straße zu gehen.
Für mich persönlich leider zu spät.
Ich habe fertig mit diesem Beruf.
Nicht, weil mein Arbeitgeber mittels verdecktem Druck versucht, dass ich mich impfen lassen soll.
Auch nicht die Androhung von einem Bußgeld durch das Gesundheitsamt.
Nein, ich stelle meine Arbeitskraft diesem kranken System nicht mehr zur Verfügung aus einem einzigen Grund heraus.

Das Urteil vom BverfG!
Das sagt nämlich nichts anderes als, das ich mich einer gentherapeutischen Zwangsmassnahme zu unterziehen haben. Wenn ich denn meinen Beruf weiterhin ausüben will.
War nicht die allgemeine Impfpflicht die Voraussetzung für die einrichtungsbezogenen Impfpflicht?
Mal abgesehen davon, das das Personal im Gesundheitswesen schon immer mit einem Bein im Gefängnis stand ( Aufgrund von Behandlungs- oder Pflegefehlern) und mit dem anderen Bein im Grab ( Stichwort hier nosokominale Infektionen wie MRSA, Infektionskrankheiten wie Hepatiden, HIV, Influenza A, B …)
Nun verlangt das Bundesverfassungsgericht das ich eventuelle Nebenwirkungen oder eventuelle Impfkomplikationen gefälligst in Kauf zu nehmen habe. Obwohl mir keiner die Garantie geben kann, das ich nicht einer Nebenwirkung oder einer eventuellen Impfkomplikation erleide. Ähnlich wie kein Anästhesist die Garantie geben kann, auch tatsächlich aus einer Narkose wieder aufzuwachen. Dafür unterschreibt man ja auch im Aufklärungsbogen, dass für den Fall einer Reaktion, egal ob auf Impfung oder Narkose, der Mediziner nicht haftbar gemacht werden kann. Ähnlich wie die Hersteller von Impfstoffen nicht haftbar gemacht werden können, so der Deal mit der ehemaligen Regierung.

In Bezug auf eine gentherapeutische Massnahme sei dieses Recht auf körperliche Unversehrheit aber umsetzbar, so das Bundesverfassungsgericht.
Um vulnerable Gruppen zu schützen! Ich als ungeimpfter Krankenpfleger gehöre mittlerweile der vulnerablen Minderheit an!
Schaut man sich die Impfquote an und vergleicht diese mit den Inzidenzen sowie den belegten Intensivbetten durch Covid positive Patienten und deren Impfstatus, stellt man sich doch unweigerlich die Frage über die Wirksamkeit der sog. Schutzimpfung.
Wer schützt mich eigentlich vor dieser stümperhaften Regierungspolitik? Wer schützt mich als steuerpflichtiger Bundesbürger vor Aussagen und Modellberechnungen eines Karl Lauterbachs, der niemals als Arzt tätig gewesen und am Krankenbett gestanden war?
Gehört das nicht zu den eigentlichen Tätigkeitsmerkmalen und Kernkompetenzen eines Verfassungsrichters? Das Bundesverfassungsgericht soll doch uns Menschen in diesem Land vor der Regierungspolitik schützen und nicht umgekehrt! Aber das ist nur meine Auffassung vom Job eines Verfassungsrichters. Vielleicht irre ich mich ja. So wie all die Menschen, welche keine Ahnung von Krankenpflege haben. Im Gegensatz zu mir, wurden die Verfassungsrichter immerhin persönlich zu einem Kaffeekränzchen bei der Bundeskanzlerin eingeladen.
Also! Ich soll meine körperliche Unversehrtheit sowie meine eigene Gesundheit riskieren, um weiterhin berufsfähig zu bleiben. Obwohl ich gesund bin und eine natürliche Immunität besitze! Anders kann ich es mir bei den über 350 plus X, intensivpflichtigen und an SARS CoV 19 erkrankten Patienten, nicht erklären. Weder habe ich eine Infektion durchgemacht, noch besitze ich einen Genesenenstatus, keine im Blut nachweisbaren AK und keinen T Gedächtniszellen Titer. Irgendetwas scheine ich da richtig gemacht zu haben, in meiner persönlichen Hygiene.
Der Begriff der Systemrelevanz wird in naher Zukunft neu definiert werden müssen. Dazu werden keine Systemadministatoren oder Stewardessen zählen. Auch keine Banker oder Versicherungsvertreter, sprich Zahlenmenschen. Auch keine Politiker wie Karl Lauterbach, ein Interpretator von Modellberechnungen sowie seiner ganzen Hofschranzen.
Auch gesundheitspolitische Sprecher, egal welcher Partei. Sei es eine Lottofee oder ein Immunologe. Ebenso haben all die ganzen Gewerkschafter versagt und leider auch Pflegeverbandsfunktionäre. Und warum? Weil alle nicht in der Lage waren, einen Blick über den Tellerrand hinaus zu wagen!
Abschliessend noch eine Anmerkung an alle Kollegen aus dem Bereich der Pflege, Medizin und der Heilberufe. In einem Katastrophenfall kann jeder von Euch, egal ob ihr noch in diesen Bereichen tätig seid oder nicht, dazu verpflichtet werden, Eure Dienste zu tun.
Und dieser Katastrophenfall kommt immer mehr zum Vorschein. Krankheitsbedingte Ausfälle von Kolleginnen und Kollegen, welche sich einer gentherapeutischen Maßnahme unterzogen haben. Geimpfte Kolleginnen und Kollegen werden immer infektanfälliger sowie leistungsunfähiger. Keiner möchte einen Zusammenhang mit einer mRNA Impfung herstellen.
Und, das ist das erschreckende und widerliche… die massive Zunahme von fulminanten Erkrankungen! Nicht nur der Anstieg von wahrscheinlich durch mRNA impfbedingten Komplikationen wie Myokarditis, Hirnvenenthrombosen und neurologischen Störungen; nein, auch die Zunahme von Tumorerkrankungen, atypischen Pneumonien durch Maskentragen sowie die Zunahme von Hepatiden bei Kindern schreiten auffallend schnell voran.

Nun sind das alles meine Wahrnehmungen. Vielleicht irre ich mich, aber ich bleibe bei meiner Meinung bis ich eines besseren belehrt werde. Und so danke ich nun ab und verlasse die Brücke und stehe diesem kranken System nicht mehr zur Verfügung.
Eine letzte Anmerkung sei mir noch gestattet. Hätte ich so gearbeitet wie Politiker oder Verfassungsrichter, oder wie Sesselfurzer in unseren Amtsstuben, ich hätte mich schuldig gemacht, das Menschen vorzeitig von ihrem Ableben Gebrauch gemacht hätten.

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