Man stelle sich folgende Situation vor: ein Ladeninhaber wird von einem Ladendieb bestohlen. Daraufhin geht er zur Polizei, um den Diebstahl zur Anzeige zu bringen. Die Polizei nimmt die Anzeige auf und gibt sie an die Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung weiter. Nach einiger Zeit erhält der Ladeninhaber die Nachricht, seine Anzeige ist irrelevant, weil in der Stadt allgemein bekannt ist, dass in dem Laden viel gestohlen wird. Sogar die Zeitung hat schon darüber geschrieben und im Internet wurde auch schon ein Artikel dazu veröffentlicht, den viele Menschen gelesen haben. Damit liegt es fern, dass der Ladendieb eine Straftat begehen wollte.
Absurd?
Nein, denn genauso passiert es bei uns in Deutschland, wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bückeburg belegt. Die richtet sich offensichtlich lieber nach Wikipedia als nach geltenden Gesetzen.
Wo ist eigentlich der vielbeschworene Rechtsstaat, auf den unsere Spitzenpolitiker immer wieder hinweisen?
Weitere Infos: https://wikihausen.de/2024/09/06/verleumdung-der-basis-staatsanwaltschaft-beruft-sich-auf-wikipedia-als-quelle-98-wikihausen/