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Umweltgefahren durch den Betrieb des LNG Terminals – Expertenvortrag eines Umweltaktivisten – dieBasis Aktionstag in Wilhelmshaven Teil 4

Matthias Heine vom KV Diepholz-Nienburg hat die Umweltgefahren durch die Arbeitsweise der FSRU näher recherchiert.

Pro Stunde darf das Terminal eine Menge mit Chemikalien versetztes Wasser in die Jade eingeleitet werden, die 10 Olympia-Schwimmbecken entspricht. Der Grenzwert für die eingeleiteten Chemikalien liegt bei 50% des Wertes der für Schwimmbecken erlaubt ist, bzw. existiert nicht. Die durch das Chlor abgetöteten Organismen sind als Schadstoffe nicht vollständig bekannt und werden auch nicht weiter untersucht. Das macht die Auswirkungen der Elektrochlorierung auf das Leben im Wattenmeer unüberschaubar und die Folgen nicht absehbar.

Das Wasser der Jade fließt dabei im Laufe der Zeit mit dem Tidenhub mehrfach an dem schwimmenden LNG Terminal vorbei. Das sich das Meerwasser dabei nicht mit Chemikalien anreichert ist mehr als fraglich. Das Wasser im Jadebusen und in der Deutschen Bucht tauscht sich erst über viele Monate völlig aus. Bei einer fortwährenden Belastung über mehrere Jahre ist mit einer unübersehbaren Menge an Schadstoffen zu rechnen, deren Wirkung in den verwendeten Computermodellen gar nicht abgebildet wurde.

Es ist deshalb unvermeidlich, die „Höegh Esperanza“ außer Betrieb zu nehmen und auf ein umweltfreundlicheres Antifouling System umzurüsten. Auch im Hinblick auf das 2. FSRU „Excelsior“, das mit Ultraschall als Antifouling arbeitet und so völlig auf die Elektrochlorierung verzichten kann. Da es schon Ende 2023 in Wilhelmshaven erwartet wird, könnte es in der Zeit der Umrüstung der „Höegh Esperanza“ die Regasifizierung übernehmen, ohne spürbare Auswirkung auf die Menge des Gasimports.

Politisch wird das Terminal mit der Gasmangellage und dem Beschleunigungsgesetz begründet. Spezielle Verordnungen zu LNG Terminals nach denen sich die Zulassungsbehörden richten können gibt es nicht. Dadurch ist die Enschätzung der Risiken und die Entscheidung des Weiterbetirebs – auch ohne Gasmangellage – lediglich eine Ermessensfrage der Entscheidungsträger.

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